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Neue Drohnengesetze ab 2024!

Die Schweiz hat ab 2023 die Drohnen Gesetze der EU übernommen.

Gewisse Regeln sind sofort in Kraft getreten und andere übergangsweise bis ende 2023.

Das Wichtigste in "Kürze" mit Fokus auf die Drohnen aus dem Mietangebot und den DJI Drohnen:

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Neu:

  • Registrierungspflicht! Jeder der eine Drohne mit Kamera betreibt muss sich im UAS.Gate anmelden & registrieren, ganz egal wie schwer die Drohne ist.

  • Die Betreibernummer, welche man nach der Registrierung erhält, muss gut sichtbar an der Drohne angebracht werden.

  • Die Drohnen werden in verschiedene Kategorien A1, A2 oder A3 eingeteilt. Mehr im Abschnitt Kategorie.

  • Ab 250g Fluggewicht benötigt man einen Kompetenznachweis, siehe Abschnitt online Schulung und Prüfung.

  • Der Kompetenznachweis muss beim Fliegen immer mitgeführt werden.

  • Die maximale Flughöhe von 120m zum Boden darf nicht mehr überschritten werden.

  • Das Mindestalter für Pilotinnen und Piloten ist 16 Jahre oder 12 wenn sie von einer min. 16 Jahren alten Person beaufsichtigt werden.

  • Keine Menschenansammlungen überfliegen, egal wie schwer die Drohne ist.

  • Ab 250g habe ich eine Haftpflicht mit einer Deckung von mind. 1 Mio CHF.

  • Ab 2024 müssen die Drohnen vom Hersteller mit einem C0, C1 und C2 markiert werden (Klassenmarkierung). Mehr dazu siehe Abschnitt Herstellervorschriften)

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Nicht neu aber auch sehr wichtig:

  • Vor jedem Flug auf der Drohnenkarte der Schweiz prüfen ob man im Gebiet auch fliegen darf (wird fortlaufend vom BAZL aktualisiert)

  • Fliege immer in Sichtkontakt zur Drohne.

  • Berücksichtige die Privatsphäre anderer.

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​Vorschriften für den Drohnen Hersteller (Klassenmarkierungen):

Damit man Drohnen nicht nur fernab von Wohngebieten und Menschen betreiben kann, hat sich die EU dafür entschieden den Hersteller in die Verantwortung zu ziehen. Mit der eingeführten Klassenmarkierung wird vorgegeben was die Drohnen müssen, dürfen und können (wie z.B. max. Geschwindigkeit, Max. Kinetische Energie, Fernidentifikation etc.). Hier wer mehr darüber wissen möchte.

Die DJI Drohnen werden wohl die Klassen C0, C1 und C2 erhalten.

Drohnen mit einer Klassenmarkierung können in der Kategorie A1 & A2 betrieben werden.

Alle anderen Drohnen ohne Klassenmarkierung gelten als Bestandsdrohnen und können nur im A3 betrieben werden.

Ausnahme sind hier Drohnen unter 250g. Die dürfen weiterhin im A1 betrieben werden.

 

Die Kategorien:

Alle DJI Drohnen können in den offenen Kategorien A1, A2 oder A3 betrieben werden. "Offen" weil zum Fliegen keine Bewilligung vom BAZL eingeholt werden muss (wenn man im Rahmen der Vorschriften fliegt).

Die Kategorie Einteilung der Drohnen erfolgt zum einen nach Gewicht und zum anderen wo man seine Drohne betreiben will/muss (Vorschriften). Fernab von Zivilisation und Wohngebieten A3, nahe an Zivilisation und Wohngebieten A1, A2.

Diese Kategorienbezeichnungen finden sich auch wieder auf dem Kompetenznachweis bzw. steht dafür, welche Schulung man absolvieren muss.​​

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Drohnen Kategorien mit Klassenmarkierung

  • A1 Drohnen bis 250g - Klassenmarkierung C0 (Keine Schulung notwendig)

  • A1 Drohnen bis 900g - Klassenmarkierung C1 (Schulung A1 notwendig)

  • A2 Drohnen bis 4kg - Klassenmarkierung C2 (Schulung A2 notwendig)

  • A3 Drohnen bis 25kg - Klassenmarkierung C2 (Schulung A3 notwendig)

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Drohnen Kategorien ohne Klassenmarkierung (Bestandsdrohnen)

  • A1 Drohnen bis 250g (Keine Schulung notwendig)

  • A3 Drohnen bis 25kg (Schulung A3 notwendig)

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Online Schulung und Prüfung

Es gibt zwei verschiedene Stufen an Prüfungen die absolviert werden können. Welche benötigt wird hängt zum einen davon ab wie schwer die Drohne ist (siehe Abschnitt Kategorien) und zum anderen wo man seine Drohne betreiben will (siehe Abschnitt Sicherheitsabstände).

Es gibt eine Ausnahme wo keine Prüfung nötig ist: In der A1 Kategorie, wenn die Drohne unter 250g ist.

Wie komme ich nun an diesen Kompetenznachweis?

  1. UAS.Gate Registrieren. Bei der Registrierung musst du deine Haftpflichtversicherungsnummer angeben. Diese sollte auch im Schadensfall, verursacht mit einer Drohne an dritten bis zu 1Mio. zahlen. Kann z.B. über die Hausratversicherung mit einem Zusatz abgeschlossen werden. Bei der Registrierung erhält man auch seine UAS-Betreibernummer welche an der Drohne angebracht werden muss.

  2. Stufe 1: Online Schulung mit anschliessender Prüfung für A1/A3 ablegen.

  3. Stufe 2: Für das A2 muss man nach Itingen zum BAZL, dort gibt es eine Präsenz Schulung mit anschliessender Prüfung.

 

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Sicherheitsabstände in den entsprechenden Kategorien:

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Die Drohnen (aus dem Mietshop) und ihre Kategorien und den benötigten Kompetenznachweis

Mavic 3 Cine

899 Gramm

Mit Klassenmarkierung C1

Kategorie A1

Schulung A1/A3

Mini 3

249 Gramm

Mini 3.JPG

Bestandsdrohnen

Kategorie A1

Schulung nicht notwendig!

Air 3

720 Gramm

Dji Air 3.JPG

Mit Klassenmarkierung C1

Kategorie A1

Schulung A1/A3

Avata

410 Gramm

Avata_1.JPG

Bestandsdrohnen

Kategorie A3

Schulung A1/A3

FPV

795 Gramm

FPV.JPG

Bestandsdrohnen

Kategorie A3

Schulung A1/A3

Alle Informationen aus diesem Artikel wurden von der offiziellen Seite vom BAZL entnommen.

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. 

Quellennachweis  : Drohnen (admin.ch) Drohnen (airandmore.at) Drohnen (drohnen-camp.de)

Januar 2023

Drohnen und Ihre Kategorien
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